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   BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09   

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https://dejure.org/2009,13659
BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09 (https://dejure.org/2009,13659)
BAG, Entscheidung vom 26.10.2009 - 3 AZB 26/09 (https://dejure.org/2009,13659)
BAG, Entscheidung vom 26. Oktober 2009 - 3 AZB 26/09 (https://dejure.org/2009,13659)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit ver Verfahrensaussetzung wegen Vorgreiflichkeit; Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Die Kläger im verwaltungsgerichtlichen Verfahren haben einen Antrag auf Feststellung gestellt, sie seien durch den Erlass der Postmindestlohnverordnung in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten verletzt (vgl. zu derartigen Verfahren: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 50 ff., BVerfGE 115, 81), nicht jedoch auf Feststellung der Unwirksamkeit der Verordnung.

    Dann kann eine auf die Feststellung einer dahingehenden Verpflichtung gerichtete verwaltungsgerichtliche Feststellungsklage zulässig sein, zumal zu erwarten ist, dass öffentliche Stellen - hier der Verordnungsgeber - einem Feststellungsurteil, das eine derartige Verpflichtung ausspricht, auch ohne Vollstreckungsdruck Folge leisten (vgl. BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 51 und 53, BVerfGE 115, 81).

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob einem Verfahren präjudizielle Wirkung zuzumessen wäre, das tatsächlich auf Feststellung einer Verpflichtung zur Aufhebung einer Rechtsverordnung gerichtet wäre, oder ob die notwendige Zwischenschaltung des Verordnungsgebers als Organ der materiellen Rechtssetzung eine derartige Wirkung ausschlösse, etwa weil seine Gestaltungsmöglichkeiten grundsätzlich durch das verwaltungsgerichtliche Verfahren nicht eingeschränkt sind (vgl. zu diesem Aspekt: BVerfG 17. Januar 2006 - 1 BvR 541/02 -, - 1 BvR 542/02 - Rn. 53 mwN, BVerfGE 115, 81).

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 20/04

    "Aussetzung wegen Parallelverfahren"; Vorgreiflichkeit eines

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Eine andere Ansicht würde das aus dem Justizgewährleistungsanspruch folgende grundsätzliche Recht der Prozessparteien auf Entscheidung ihres Rechtsstreits in seinem Kern beeinträchtigen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 a der Gründe).

    Auch eine analoge Anwendung von § 148 ZPO setzt voraus, dass die Entscheidung in einem anderen Rechtsstreit geeignet ist, den Rechtsstreit, dessen Aussetzung in Betracht kommt, rechtlich zu beeinflussen (BGH 30. März 2005 - X ZB 20/04 - zu II 2 b aa der Gründe).

    Im Übrigen hat der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden, dass die Aussetzung wegen eines Musterprozesses nicht in Betracht kommt (30. März 2005 - X ZB 20/04 -).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Es ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht zum Aktenzeichen BVerwG - 8 C 19.09 - anhängig.
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Ein Antrag auf Aufhebung einer schon unwirksamen Norm ginge ins Leere (BVerwG 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - zu 2 b der Gründe, BVerwGE 111, 276).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Ob jedoch auf der Grundlage dieser materiell-rechtlichen Beurteilung ein Aussetzungsgrund vorliegt, ist eine davon zu unterscheidende Frage, deren Überprüfung im von § 252 ZPO eröffneten Beschwerdeverfahren vorzunehmen ist (BGH 12. Dezember 2005 - II ZB 30/04 - zu III 1 der Gründe, NJW-RR 2006, 1289).
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Gleiches gilt bei einem laufenden Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 234 EG, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - Rn. 51, AP TzBfG § 14 Nr. 48 = EzA TzBfG § 14 Nr. 49) die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2004, 501) und im - hier nicht einschlägigen - Verfahren nach § 47 VwGO, weil das Oberverwaltungsgericht nach dieser Regelung konstitutiv und allgemeinverbindlich über die Wirksamkeit der dort streitbefangenen Norm entscheidet (§ 47 Abs. 5 VwGO).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2008 - 1 B 13.08

    Postmindestlohnverordnung auch in zweiter Instanz beanstandet

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen - VG 4 A 439.07 - (LAGE GG Art. 9 Nr. 16) und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen - OVG 1 B 13.08 - (SAE 2009, 167) geführt worden.
  • VG Berlin, 07.03.2008 - 4 A 439.07

    Postmindestlohnverordnung rechtswidrig

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Das Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Berlin unter dem Aktenzeichen - VG 4 A 439.07 - (LAGE GG Art. 9 Nr. 16) und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen - OVG 1 B 13.08 - (SAE 2009, 167) geführt worden.
  • BAG, 28.01.2008 - 3 AZB 30/07

    Aussetzung von Verfahren zur Prüfung der Tariffähigkeit einer Organisation

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Insoweit ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens die Ansicht der Vorinstanz über die im ausgesetzten Rechtsstreit maßgeblichen Rechtsfragen solange zugrunde zu legen, wie der Mangel der Entscheidungserheblichkeit nicht offensichtlich ist (vgl. zum Verfahren nach § 97 Abs. 5 ArbGG: BAG 28. Januar 2008 - 3 AZB 30/07 - Rn. 12, AP ArbGG 1979 § 97 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 97 Nr. 9).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

    Auszug aus BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 26/09
    Gleiches gilt bei einem laufenden Vorlageverfahren zum EuGH nach Art. 234 EG, weil wegen des Gebots der einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BAG 18. Juni 2008 - 7 AZR 116/07 - Rn. 51, AP TzBfG § 14 Nr. 48 = EzA TzBfG § 14 Nr. 49) die Entscheidung für andere Verfahren unmittelbare rechtliche Bedeutung hat (BVerfG 8. Oktober 2003 - 2 BvR 1309/03 - zu II 2 der Gründe, NJW 2004, 501) und im - hier nicht einschlägigen - Verfahren nach § 47 VwGO, weil das Oberverwaltungsgericht nach dieser Regelung konstitutiv und allgemeinverbindlich über die Wirksamkeit der dort streitbefangenen Norm entscheidet (§ 47 Abs. 5 VwGO).
  • BGH, 18.07.2000 - VIII ZR 323/99

    Aussetzung des Verfahrens bis zur verfassungsgerichtlichen Prüfung von §§ 2, 3

  • BAG, 18.09.1997 - 3 AZB 27/97

    Zahlung einer berufsbezogenen Zuwendung

  • ArbG Leipzig, 25.11.2008 - 1 Ca 2449/08

    Anspruch eines in der Briefdienstleistungsbranche tätigen Arbeitnehmers auf

  • BAG, 26.10.2009 - 3 AZB 24/09

    Entgeltklage - Verfahrensaussetzung - Postmindestlohnverordnung

    Hinweise des Senats: Parallelsachen 26. Oktober 2009 - 3 AZB 24/09 - (führend und vorliegend), - 3 AZB 25/09 -, - 3 AZB 26/09 -.
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